Kontogebühren BGH-Urteil: Lediglich 11 Prozent haben Geld zurückgefordert

Kontogebühren: Lediglich 11 Prozent haben Geld zurückgefordert

Kaum 4 Jahre nach dem bahnbrechenden BGH-Urteil reden nach wie vor Gerichte über diese Auswirkungen. Entgegen der konsumentenorientierten Rechtsordnung sind Kreditinstitute am Ende mit einem blauen Auge rausgegangen.

Trotzdem aufgrund des Urteils sämtliche Steigerungen der Gebühren während der vergangenen Jahre als illegal bewertet wurden, haben lediglich 11 Prozent aller Kunden Geld von ihrem Kreditinstitut zurückgefordert. Zu diesem Resultat gelangt eine Befragung des Vergleichsportals Verivox*.

Schockierende Gebühren für Sparkassen-Kunden

Mehrzahl aller Umfrage-Teilnehmer kennt das BGH-Urteil nicht

Allein 115 von 1.012 Umfrage-Teilnehmern haben ab dem Karlsruher-Urteil (2021) Gebühren für die Kontoführung von ihrer Bank zurückverlangt. Das ergibt eine Quote von 11 Prozent.

Dass diese Zahl so gering ausfiel, hat verschiedene Ursachen: 41 Prozent der Bankkundschaft haben von dem Urteil noch nie etwas gehört. Damit konnten sie, frei von einem Anspruch auf eventuelle Rückerstattungen, gar nicht aktiv werden.

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Jedoch ebenso im Bereich der Umfrage-Teilnehmer, die das Urteil kannten, haben rund 19 Prozent ihr Geld zurückverlangt. Dagen haben 81 Prozent das abgelehnt. Lediglich 34 Prozent hätten nach persönicher Bewertung kein Anrecht auf eine Rückvergütung gehabt.

Hingegen antworteten 23 Prozent der Umfrage-Teilnehmer, die das Urteil kannten, ihnen wäre es zu aufwendig gewesen, ihre Ansprüche auf Rückzahlung durchzusetzen.

21 Prozent waren sich nicht sicher, ob das Urteil auch für sie selbst Gültigkeit besitzt. Für 14 Prozent hätten sich Rückvergütungen nach persönlicher Bewertung nicht rentiert, weil es lediglich um „Kleckerbeträge“ ging.

Die geschäftliche Zusammenarbeit mit ihrer Bank wollten 7 Prozent nicht unnötig belasten. Ebenso wollten 7 Prozent nicht in Kauf nehmen, dass ihnen die Bank nach einer Rückzahlung der Gebühren eventuell das Konto aufkündigt. Vor gesetzlichen Diskussionen schreckten 6 Prozent zurück.

Girokonto: 73 Prozent der Kunden zahlen Gebühren

Mindestens 40 Prozent haben unrechtmäßig zu viel gezahlt

Vor der BGH-Beschlussfassung (2021) hatten Banken ihre Kundschaft nur im Vorfeld in Kenntnis gesetzt, wenn sie die Preise für die Kontoführung anheben oder zusätzliche Gebühren erheben wollten.

Wenn sich die Kundschaft dann nicht energisch dagegen verwahrte oder das Konto* aufgekündigt haben, erlangten die neuartigen Bedingungen automatisiert Gültigkeit.

Eine derartige Vorgehensweise stoppten die Richter in Karlsruhe und bewerteten Steigerungen der Gebühren ohne eindeutige Bestätigung der beteiligten Bankkunden auch nachträglich als gesetzwidrig.

Die Kreditinstitute können in die Hände klatschen, dass nach dem Urteil des BGH nur eine Handvoll der Bankkunden ihre Anwartschaften auf Rücküberweisung durchgesesetzt haben“ vermeldet Oliver Maier (Verivox).

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Aus ehemaligen Befragungen ist uns bekannt, dass die Preise für ein Girokonto, in den 3 Jahren vor Bekanntgabe des Urteils, bei wenigstens 40 Prozent sämtlicher Kunden erhöht wurden.

Frei von umstrittenen Fristsetzungen rund um das Thema Verjährung hätten folglich wenigstens diese Kunden Rückvergütungen verlangen dürfen. Denn wir konnten keine einzige Bank* ausfindig machen, die für Anhebungen ihrer Gebühren bereits vor dem Karlsruher Urteil die notwendige Bestätigung der Kunden eingefordert hat.“

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BGH muss jetzt abermals Recht sprechen

Wer die Aussprachen mit seinem Kreditinstitut in Kauf genommen und sein Geld zurückverlangt hat, brauchte gelegentlich viel Geduld. Manche Prozesse dauerten mehrere Jahre und beschäftigten sämtliche Instanzen.

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Im Rahmen einer Musterfeststellungsklage muss der Bundesgerichtshof am 3. Juni 2025 abermalig gegen die Berliner Sparkasse Recht sprechen. Das Verfahren beschäftigt sich auch damit, wann Anrechte auf Rückzahlung gegen die persönliche Bank verjähren.

Völlig frei vom Ergebnis des derzeitigen Verfahrens werden die Sparkassen und Banken in Deutschland den größten Batzen ihrer gesetzwidrig eingeforderten Kontogebühren bei sich behalten können“, so Oliver Maier.

„Zumal die Mehrheit der Beteiligten keine Ansprüche auf Rückzahlung durchgesetzt haben, sind die Banken allesamt noch einmal mit einem mäßig blauen Auge rausgegangen.

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(Mit Angaben www.verivox.de/03.06.2025)

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