Stromversorger wechseln – Das ist neu ab 6. Juni 2025
Inhaltsverzeichnis
- Jetzt soll ein Wechsel des Stromlieferanten (Montag bis Freitag) in 24 Stunden erlaubt sein. Was heißt das aber im Detail?
- Der Versorgerwechsel musste bislang in 3 Wochen erledigt werden können. Was musste vorliegen, damit das so lange dauerte?
- Notwendig wird jetzt eine Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Wozu wird sie gebraucht?
- Was ist beim Umzug zu beachten? Hier gibt es auch Änderungen
- Was passiert, wenn der vorige Mieter den Stromvertrag nicht beendet hat?
Zukünftig soll der Übergang zu einem anderen (billigeren) Stromlieferanten* binnen 24 Stunden erledigt werden können. Claudia Kreft (Energiefachfrau der Verbraucherzentrale Thüringen) informiert, welchen Nutzen Konsumenten daraus ziehen können.
Beim Umzug an eine andere Wohnadresse gilt es ebenfalls, einige Erneuerungen zur Kenntnis zu nehmen, erklärt sie, damit keine überflüssigen Zusatzausgaben anfallen.
Jetzt soll ein Wechsel des Stromlieferanten (Montag bis Freitag) in 24 Stunden erlaubt sein. Was heißt das aber im Detail?
Ein sofortiger Austausch des Stromversorgers ist nach wie vor nicht gestattet, weil Kündigungsfristen weiterhin gültig sind. Wer z.B. eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten hat, muss sie wie sonst befolgen, so Kreft.
Aber nach Vertragsbeendigung läuft es dann erheblich zügiger ab: Binnen eines Werktags soll der neue Versorger die Belieferung übernehmen. Dadurch wird der Anbieterwechsel gewiss nicht direkt machbar, jedoch erheblich unaufwändiger und durchschaubarer.
Die Verbesserung reduziert nicht allein Sperrfristen, sie soll ebenso den Markt mit zusätzlicher Energie beleben. Versorger haben jetzt verbesserte Möglichkeiten, mit lukrativen Bedingungen und Preisen auf sich aufmerksam zu machen.
Und genau das regt die Konkurrenz an und beschert den Konsumenten auf längere Sicht erheblichen Zusatznutzen.
Der Versorgerwechsel musste bislang in 3 Wochen erledigt werden können. Was musste vorliegen, damit das so lange dauerte?
Auch wenn der Vertrag fristgemäß beendet wurde, mussten Konsumenten manchmal mehrere Wochen auf ihren neugewählten Stromtarif warten. Die Ursachen waren zeitraubende Vorgänge:
Ehemalige Versorger und Netzbetreiber reizten Fristen bis zum Ultimo aus, technische Verbindungen arbeiteten nicht störungsfrei und der Wechsel von Kundenangaben und Zählerständen dauerte lange. So wurde der Übergang zu einer langwierigen Sache, auch wenn sonst alles geregelt war.
Regulierung im Energiewirtschaftsgesetz
Die Erneuerung ist eine Verbesserung im Energiewirtschaftsgesetz. Damit wird ein Grundsatz der EU in deutsches Recht überbertragen.
Notwendig wird jetzt eine Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Wozu wird sie gebraucht?
Für jede einzelne Verbrauchsstelle existieren längst ab 2018 diese 11-stelligen Identifikationsnummern. Aber ab Juni 2025 wird sie für Konsumenten erstmalig tatsächlich wichtig.
Ohne eine MaLo-ID ist ein Wechsel des Stromversorgers* binnen 24 Stunden fortan nicht machbar.
Die Identifikationsnummer markiert eine spezielle Verbrauchsstelle und bleibt unveränderlich, selbst wenn beispielsweise ein andersartiger Stromzähler eingerichtet wird und sich damit die Nummer des Zählers wandelt.
Darum ist es für Konsumenten ausgesprochen bedeutsam zu beachten: Die Zählernummer oder die MaLo-ID auf gar keinen Fall fahrlässig preisgeben!
Unbefugte können mit diesen Angaben im Auftrag des Verbrauchers Neuverträge vereinbaren oder Verträge beenden.
Sollte irgendjemand an der Wohnungstür oder telefonisch um Einblick in die letzte Stromrechnung bitten, sollten direkt sämtliche Warnsignale angehen. Mein Energieanbieter kennt meine Angaben schon – weitere Personen müssen diese nicht wissen.
Was ist beim Umzug zu beachten? Hier gibt es auch Änderungen
Bei Umzügen war es bisher problemlos, wenn der Stromvertrag in Vergessenheit geraten war: Wer z.B. am 1. April in eine andere Wohnung eingezogen war und sich am 25. April daran erinnerte, den ehemaligen Vertrag zu beenden, durfte das nachträglich machen (bis zu 6 Wochen). Der Übergang funktionierte dennoch störungsfrei. Ab 6. Juni 2025 geht das nicht mehr.
Wer z.B. am 1. Juli in eine andere Behausung einzieht und dann nach 10 Tagen bemerkt, dass kein weiterer Stromvertrag unterzeichnet wurde, geht dabei leer aus.
Eine nachträgliche Registrierung beim Anbieter ist nicht möglich. In derartigen Situationen kommt automatisiert der Grundversorger ins Spiel, häufig mit erheblich teureren Preisen. Wer nun Aufwand und Kosten umgehen will, sollte sich demnach fristgemäß um die Stromversorgung bemühen.
Was passiert, wenn der vorige Mieter den Stromvertrag nicht beendet hat?
Das ist eine der schwierigsten Situationen. Wenn der vorherige Mieter seinen Stromvertrag nicht termingerecht aufkündigt, geht er über den identischen Stromzähler kommentarlos weiter – und der Ersatzmieter hat die Folgen zu tragen.
Für den Konsum in der Überbrückungszeit müssen sich Nach- und Vormieter absprechen, wer welche Kosten übernimmt. Um derartigen Situationen aus dem Weg zu gehen gilt: den Stromversorger fristgemäß in Kenntnis setzen und zum Einzugstermin einen eigenständigen Stromvertrag* vereinbaren.
Empfehlung:
Es ist ist empfehlenswert zu überprüfen, ob der vorige Mieter den Stromvertrag mit seinem Auszugstermin auch beeendet hat, damit nicht für einen Anschluss gleichzeitig 2 Stromverträge laufen.
(Mit Angaben www.mdr.de/04.06.2025)